Der Reformationsprozess bis 1545
Politische Ausgangslage
Landesherr in Osnabrück war von 1508 bis 1532 Erich II. von Braunschweig-Grubenhagen, der ab 1509 auch Bischof von Paderborn und 1532 gleichzeitig von Münster war. In die Zeit seiner Regierung fallen die Anfänge der Reformation im Fürstbistum Osnabrück, deren Verlauf durch die landständische Verfassung des Territoriums verständlich wird: Der Bischof war in seiner Politik auf die Zustimmung der Landstände angewiesen, die sich aus dem Domkapitel und dem landsässigen Adel zusammensetzten. Das Domkapitel, das über den Dom und die angrenzende Domimmunität verfügte, besaß im Territorium eine politische Vormachtstellung, denn ihm oblag die Wahl des Bischofs. Dieser war also abhängig vom Wohlwollen der Domherren. In Osnabrück besaßen die Mitglieder des Domkapitels 12 der 13 Archidiakonate in der Diözese und bestimmten damit über die Besetzung der meisten Pfarrstellen. Wollte der Bischof sein Territorium reformieren, war er also auf die Unterstützung des Domkapitels angewiesen. Eine weitere politische Größe innerhalb des Fürstbistums stellte die Stadt Osnabrück dar, die gegenüber dem Bischof eine gewisse Autonomie aufwies. Durch ein kaiserliches Privileg genoss die Stadt teilweise eine eigene Gerichtsbarkeit, da sie aber keine Patronatsrechte besaß, war der Einfluss des Stadtrats auf die Besetzung der Pfarrstellen in der Stadt gering.
Beginn der Reformation
Wie in anderen Gebieten auch, war im Fürstbistum Osnabrück der Ausgangspunkt reformatorischer Ideen die Stadt. Früher als in anderen Teilen Westfalens kamen die Menschen hier in Berührung mit den Lehren Luthers: Der Augustinermönch Gerhard Hecker soll schon 1521 im Sinne Luthers gepredigt haben. Inwieweit er aber bemüht war, die Einwohner der Stadt Osnabrück zur Annahme der neuen Lehre zu bewegen, ist umstritten. Sicher ist nur, dass Hecker innerhalb der Klostermauern im evangelischen Sinne predigte. Wenige Jahre später kam es 1525 zum sogenannten Oberg-Aufstand, einer Erhebung der Osnabrücker Handwerker, die die reformatorischen Forderungen nach einer Änderung der Kirche aufgriffen und die Einführung der Predigt im Sinne Luthers forderten. Der Aufstand wurde von der Stadt Osnabrück niedergeworfen, die Forderungen blieben unerfüllt. In den folgenden Jahren kam es zu weiteren Auseinandersetzungen zwischen dem Stadtrat und Anhängern Luthers, die 1532 in einem Predigtverbot durch den Rat endeten. Eine Reformation der Stadt Osnabrück unterblieb, gleichwohl die Ideen Luthers längst Einzug in die städtische Bürgerschaft gefunden hatten. Bischof Erich II. teilte mit den Mitgliedern des Domkapitels und des Stadtrats die Furcht vor sozialen Unruhen und beharrte auf der Beibehaltung der alten Religion. Das änderte sich zunächst auch unter seinem Nachfolger Franz von Waldeck nicht, der das Bistum ab 1532 regierte. Auf einer Diözesansynode im folgenden Jahr bekräftigten Bischof, Domkapitel und Stadtrat ihre katholische Überzeugung.
Eine Änderung dieser Haltung trat erst nach Niederwerfung der Täufer in Münster 1535 ein und zwar sowohl beim Bischof als auch beim Rat der Stadt Osnabrück.
Franz entstammte einer Grafenfamilie, die sich schon früh der Lehre Luthers zuwandte. Durch die Verpflichtung des Bischofs auf das Festhalten am alten Glauben als Bedingung der Wahlkapitulation schien aber die konfessionelle Bindung Franz‘ an die katholische Kirche gesichert zu sein. Dabei sollten nicht nur die religiösen, sondern möglicherweise auch politische Motive des Bischofs entscheidend für die konfessionelle Ausrichtung des Bistums sein; eine langfristig angestrebte Zusammenlegung seiner geistlichen Territorien – Franz war auch Bischof von Münster und Administrator von Minden – zu einem weltlichen Besitz lag im Bereich des Denkbaren. Aus diesen Gründen war der Bischof nicht zwangsläufig an einem Festhalten an den Strukturen der katholischen Kirche interessiert.
Der Stadtrat in Osnabrück erkannte hingegen, dass dieses Festhalten am alten Glauben zu einer Spaltung der Osnabrücker Einwohnerschaft führen würde und stellte sich im Verlauf der 1530er Jahre zusammen mit der Bürgerschaft der Stadt aufseiten der neuen Lehre. Damit hatte die Sache Luthers in Osnabrück zwei wichtige Unterstützer gewonnen, die aus unterschiedlichen Motiven handelten.
Einführung der Reformation in Stadt und Territorium
Als der Kölner Erzbischof Hermann V. von Wied in seinem Einflussbereich zunächst erfolgreich die Reformation einzuführen vermochte, zögerte Franz von Waldeck nicht länger: Gemeinsam mit dem Stadtrat führte er 1543 das neue Bekenntnis in der Landeshauptstadt Osnabrück ein. Zwecks Einrichtung des lutherischen Kirchenwesens gelang es dem Stadtrat, den Lübecker Superintendenten Hermann Bonnus zu verpflichten, der eine Kirchenordnung für die Stadt verfasste, die mit der Approbation am 11. Mai 1543 Gültigkeit erlangte. Mit Billigung des Bischofs drängte der Rat den Einfluss des Domkapitels in der Stadt zurück, besetzte die Pfarrstellen mit lutherischen Predigern und erließ ein Verbot, Kinder auf die Domschule zu schicken. Das Domkapitel blieb zwar als Einrichtung bestehen, ging seiner Patronatsrechte innerhalb der Stadt jedoch zum großen Teil verlustig.
Nach der erfolgreichen Stadtreformation beauftragte Franz von Waldeck Hermann Bonnus, auch das Territorium Osnabrück und das Niederstift Münster zu reformieren, das in weltlichen Belangen zum Fürstbistum Münster gehörte, in geistlichen Fragen aber der Diözese Osnabrück unterstand. Die Osnabrücker Stadtkirchenordnung wurde von Bonnus in wenigen Punkten abgeändert und im Territorium eingeführt. Dabei stieß der Reformator offenbar auf wenig Widerstand; Bonnus setzte nur wenige Pastoren neu ein. Die meisten Geistlichen verblieben in ihrem Amt, nachdem sie vom Reformator aufgefordert worden waren, sich nach der erlassenen Kirchenordnung zu richten. Auf Versammlungen erläuterte Bonnus den Pastoren den Inhalt der Kirchenordnung und vermittelte ihnen die Inhalte der lutherischen Theologie. Damit festigte er das neue Bekenntnis im Fürstbistum Osnabrück und darüber hinaus: Seit Sommer 1543 wurde in allen Pfarrkirchen des Territoriums und im Niederstift Münster evangelischer Gottesdienst gehalten. Die erfolgreiche Einführung der neuen Kirchenordnung deutet darauf hin, dass reformatorisches Gedankengut in weiten Kreisen des Bistums schon vor der offiziellen Einführung des neuen Bekenntnisses verbreitet gewesen sein muss. Auch der Umstand, dass Bonnus viele Geistliche in ihrem Amt beließ, muss als Zeichen der breiten Zustimmung im Territorium gedeutet werden.
Das altgläubige Domkapitel, in vielen Bereichen seines Einflusses beraubt, bildete naturgemäß eine Opposition gegen die neue Lehre, konnte zunächst aber keine Änderung der Situation herbeiführen. Eine Beschwerdeschrift an Bischof und Stadtrat blieb wirkungslos, aus eigener Kraft war es den Mitgliedern des Kapitels nicht möglich, die Einführung der Reformation zurück zu nehmen. Dazu bedurfte es außenpolitischer Veränderungen, die 1547 mit der Niederlage des protestantischen Lagers im Schmalkaldischen Krieg eintraten.
Widerruf der Reformation
1547 verlangten die Mitglieder des Domkapitels die Beseitigung aller reformatorischen Neuerungen im Bistum Osnabrück und befahlen allen Gemeinden – über die das Domkapitel ja eigentlich die Patronatsrechte besaß – die Rückkehr zur alten Kirche. Während sich der Rat der Stadt Osnabrück weigerte, den Forderungen nachzukommen, war das Domkapitel auf dem Land weitestgehend erfolgreich. De facto erfolgte 1547 eine Restauration der alten Kirche, die offizielle Rücknahme der Reformation durch Franz von Waldeck erfolgte am 12. Mai 1548 mit dem Widerruf der lutherischen Kirchenordnung auf dem Landtag in Oesede. Bereits am 20. Januar des Jahres hatte sich Franz dem Druck des Domkapitels beugen müssen und die Reformation im Stift zurückgezogen. Weil das Domkapitel einen Prozess gegen den Bischof in Rom anstrebte, sah sich dieser nicht in der Lage, die Reformation aufrecht zu erhalten, wollte er im Amt bleiben.
Dem Widerruf des Bischofs musste sich der Stadtrat anschließen und ermöglichte es dadurch dem Domkapitel, wieder seine alten Patronatsrechte innerhalb der Stadtmauern wahrzunehmen. Die evangelische Ratsschule wurde geschlossen. Damit war die lutherische Landeskirche im Fürstbistum Osnabrück offiziell wieder abgeschafft worden, tatsächlich hielten sich die Elemente der lutherischen Liturgie im Territorium aber zu großen Teilen.
Wie schon fünf Jahre zuvor im Zuge der Einführung der Reformation durch Bonnus beließen die Domherren die Pfarrer auf dem Land zumeist in ihrem Amt, verpflichteten sie nun aber wieder auf die katholische Religion. Da die Geistlichen aber vielerorts an der Priesterehe und der lutherischen Liturgie festhielten, änderte sich für die Bevölkerung des Territoriums hingegen wenig. Die meisten Einwohner hielten am neuen Glauben fest. Die Folge war die Etablierung zahlreicher Mischformen zwischen lutherischer und katholischer Liturgie in den Gemeinden der Diözese.